Energie-Ausweise
  • Es gibt den öffentlich-rechtlichen Nachweis zum Bauantrag
  • oder den privatrechtlichen Nachweis zum Kauf/ Verkauf.

Energieberatung
  • Wir beraten Sie über Energieeinsparmöglichkeiten.
  • Wir berechnen den Einfluß von Wärmebrücken auf den Energieverbrauch.
  • Wir überwachen die Ausführung des Wärmeschutzes. Dies ersetzt keine Bauleitung.


Sie planen ein neues Gebäude

Hier ist die Planung nach EnEV 2009 für Wohngebäude verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden gilt die DIN V 18599. Liegt ein gemischt genutztes Gebäude vor, sind zwei Nachweise für dasselbe Gebäude aufzustellen.
Verbrauchsorientierte
Energieausweise
spiegeln das Nutzerverhalten wieder - hat jemand viel oder wenig geheizt

Bedarfsorientierte
Energieausweise
Aufgrund objektiver Daten wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt. Darauf aufbauend werden Energie - Einsparmaßnahmen vorgeschlagen, die sich kombinieren lassen

Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.


Förderungen
Wenn Sie Förderungen in Anspruch nehmen wollen, darf
mit den Maßnahmen in der Regel noch nicht begonnen sein.

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